Gerichte suchen neue Schöffen

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Die Stadt Herne erstellt zurzeit die Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffen für die nächste Amtsperiode von 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028. Die Laienrichter sind in Strafprozessen am Amts- und Landgericht tätig.
Sie fällen ihre Urteile gemeinsam und gleichberechtigt mit ihrem juristisch ausgebildeten Kollegen. Schöffe kann werden, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, zu Beginn der Amtsperiode mindestens 25 Jahre, aber nicht älter als 69 Jahre alt ist. Bewerber müssen die deutsche Sprache beherrschen und zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten in Herne ihren Hauptwohnsitz haben. Außerdem darf sie oder er zu keiner Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sein. Darüber hinaus ist eine Wahl unmöglich, wenn gegen die Kandidaten ein Ermittlungsverfahren läuft, das zum Verlust der Ehrenämter führen würde.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, also das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten darüber hinaus Erfahrungen in der Jugenderziehung vorweisen können. Die ehrenamtlichen Richter müssen aus den Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können, wie der Sachverhalt tatsächlich ist.
Die Lebenserfahrung, der Schöffen, kann sich aus beruflicher Erfahrung und gesellschaftlichem Engagement ergeben. Das verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes, gesundheitliche Eignung. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Gericht erforderlich. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage gegen die öffentliche Meinung nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.
In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, sich aber auch von besseren Argumenten überzeugen lassen. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich entsprechend verständlich machen, auf die oder den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt. Wer Interesse an diesem Ehrenamt hat: Bewerbungsformulare können unter schoeffenwahl.de abgerufen werden. Die Bewerbungsfrist endet am 17. März 2023.

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