AGB

1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der
Vertrag über die Veröffentlichung einer oder
mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden
oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift
zum Zweck der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung
innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss
abzurufen.
Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht
zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so
ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeigen abzuwickeln,
sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz
1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht
wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer
2 genannten Frist, auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt,
die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der
Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer
Rechtspflichten, den Unterschied zwischen
dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag
zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die
Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. Anzeigenbuchungen
sind mit Annahme durch den Verlag bindend.
Anzeigen: Bei Stornierungen durch den Kunden nach Anzeigenannahme fallen 30 % pauschalisierte Stornogebühren an. In der Zeit von
1 Woche bis Anzeigenschluss fallen bei Stornierung 50 % pauschalisierte Stornokosten an. Bei
Stornierungen nach Anzeigeschluss fallen pauschalisierte Stornokosten von 100 % an.
Beilagen: Bei nicht termingerechter Anlieferung
der Beilagen, bis ein Tag nach vereinbartem
Anlieferungsdatum, berechnet der Verlag eine
Ausfallgebühr von 25 % der bestellten Auflage
auf Basis der niedrigsten Gewichtsstufe. Sollte die Anlieferung so spät erfolgen, dass eine
Verteilung nicht mehr möglich ist, berechnet der
Verlag 100% der bestellten Auflage auf Basis
der geringsten Gewichtsstufe als Stornokosten. Zusätzlich hat der Kunde die Kosten für die
Entsorgung der Prospekte in Höhe von 5% der
bestellten Auflage zu tragen. Bei Vertragsrücktritt bis vier Tage vor Verteildatum berechnet der
Verlag eine Stornogebühr von 30% der bestellten Auflage auf Basis der geringsten Gewichtsstufe. Der letzte Rücktrittstermin ist fünf Tage
vor Erscheinen.
Fließtextanzeigen: Fließtextanzeigen können
grundsätzlich nur in der Gesamtausgabe platziert werden.
Teilbelegungen sind nicht möglich. Erhöht der
Verlag seine Auflage nach Anzeigenannahme,
so werden die Fließtextanzeigen entsprechend
der höheren Auflage berechnet. Bei Jahresaufträgen wird der Kunde umgehend benachrichtigt. In diesen Fällen hat der Kunde bei Auflagenerhöhung ein außerordentliches, sofortiges
Kündigungsrecht.
5. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen,
die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an
bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim
Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch
vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann,
wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der
jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies
der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
6. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen
Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind,
werden als solche vom Verlag mit dem Wort
„Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge ‑ auch einzelne Abrufe im Rahmen eines
Abschlusses ‑und Beilagenaufträge wegen
des Inhalts, der Herkunft oder der technischen
Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen,
wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren
Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist.
Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Kundenberatern
aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für
den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der
Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen,
die durch Format oder Aufmachung beim Leser
den Eindruck eines Bestandteils des Anzeigenblattes erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung
eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder
der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Es bedarf hier keinerlei Erinnerung seitens
des Verlages. Motivvorlagen, die nach Anzeigenschluss geliefert werden, können nicht mehr
berücksichtigt werden. Der Auftrag wird dann
als Storno gewertet und wie unter Punkt 4. vereinbart berechnet. Für erkennbar ungeeignete
oder beschädigte Druckunterlagen fordert der
Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche
Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise
unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der
Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt
der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder
Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss
und unerlaubter Handlung sind ‑ auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen;
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit
der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das
für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen.
Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen
des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt
unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht
für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen;
in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten
die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis
zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts
beschränkt. Reklamationen müssen ‑ außer bei
nicht offensichtlichen Mängeln ‑ innerhalb von
vier Wochen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden.
10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt
die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Zwei vom Auftraggeber gewünschte Korrekturen bei einem Auftrag
sind kostenfrei. Für jede weitere Korrektur berechnet der Verlag eine Gebühr von 0,5% des
vereinbarten Anzeigenpreises. Dies gilt auch
bei der Gestaltung von Motiven für Prospekte.
Hier wird der Preis pro Tausend Stück zu Grunde gelegt.
11. Sind keine besonderen Größenvorschriften
gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung
zugrunde gelegt.
12. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung
leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst
aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der
aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang
der Rechnung an laufenden, Frist zu bezahlen,
sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden
nach der Preisliste gewährt.
13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden
Zinsen, sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die
weitere Ausführung des laufenden Auftrages
bis zur Bezahlung zurückstellen und für die
restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag
berechtigt, auch während der Laufzeit eines
Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer
Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich
vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu
machen.
14. In der Regel wird auf der Anzeigenrechnung eine belegersetzende Textspitze ausgedruckt. Wenn Art und Umfang des Auftrages es
rechtfertigen, liefert der Verlag Belege; kann in
solchen Fällen ein Beleg nicht mehr beschafft
werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die
Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
15. Kosten für die Anfertigung reprofähiger Vorlagen, sowie für vom Auftraggeber gewünschte
oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der
Auftraggeber zu tragen.
16. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet 1
Monat nach Ablauf des Auftrages.
17. Erfüllungsort ist Herne. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts oder bei öffentlich‑rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Herne. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht
werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei
Nicht‑Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der
Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des
Auftraggebers, auch bei Nicht‑Kaufleuten, im
Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder
hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Herne vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
a) Bei fernmündlich sowie per Telefax aufgegebenen Anzeigen, Termin‑ und Ausgabenänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen
sowie digital übermittelten Druckunterlagen /
Vorlagen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler keine Haftung. Bei Anzeigen, die
per ISDN übertragen werden, muss das Anzeigenmotiv auch an den Verlag gefaxt werden.
Für ISDN-Anzeigen, die nicht als geschlossenes PDF oder EPS versendet werden, übernimmt der Verlag keine Gewähr für die Qualität
des Drucks.
b) Anzeigenabschlüsse berechtigen zu Kundennachlässen nach der Mal‑ oder Mengenstaffel.
Liegt ein Anzeigenabschluss für die Haupt‑/
Kombinationsausgabe eines Anzeigenblattes
vor, so wird bei Belegung von Teil‑/Unterausgaben desselben Bereiches der Kundennachlass
übernommen; eine Mitzählung zur Abschlusserfüllung erfolgt nicht. Anzeigenabschlüsse für
Teil‑/Unterausgaben eines Anzeigenblattes führen bei Belegung von Haupt‑/Kombinationsausgabe desselben Bereiches ebenso zur Nachlassübernahme, zusätzlich zur Mitzählung nach
der Mal‑ oder Mengenstaffel.
c) Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme
von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist
einen Abschluss getätigt hat. Der Anspruch auf
rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht
innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.
d) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und
Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche
Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von
den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht
wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages
verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der
Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die
sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar
nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.
e) Ansprüche bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen sind dann ausgeschlossen, wenn der
Werbungtreibende die Möglichkeit hatte, vor
Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf
den Fehler hinzuweisen. Der Vergütungsanspruch des Verlages bleibt unberührt.
f) Bei Rubrikanzeigen behält sich der Verlag die
Wahl der Schrift, der Satzanordnung, der Umrandung und der Platzierung/Rubrizierung vor.
g) Für Anzeigen‑Abnahmemengen über 25.000
mm pro Ausgabe kann der Verlag Sondervereinbarungen treffen; ebenso für Mehrfachbelegungen von Prospekt‑Beilagen bei Vollausdeckung.
Für Sonderbeilagen, ‑seiten, ‑veröffentlichungen können abweichende Preise vereinbart
werden. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen
von Inserenten mit begrenztem Reichweitenin- teresse auch in anderen Ausgaben erscheinen
zu lassen, wenn dies aus Gründen technischer
Vereinfachung geboten erscheint.