Für eine sichere Kirmes: Verfahrensregelung für Großveranstaltungen

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Stadtrat Dr. Frank Burbulla und der leitende Polizeidirektor Michael Bauermann, Direktionsleiter Gefahrenabwehr und Einsatz, unterzeichneten die neue Verfahrensregelung unter dem Cranger Tor. Foto: Carina Loose/Stadt Herne

Mit dem Start der Cranger Kirmes greift die neue „Verfahrensregelung zur Behandlung von Großveranstaltungen in Herne“. Sie gehört zu den Maßnahmen, die sich aus der „Kooperationsvereinbarung zur Stärkung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ ergeben und kommt bei Großveranstaltungen mit erhöhtem Gefahrenpotential zum Tragen.
Stadtrat Dr. Frank Burbulla und der leitende Polizeidirektor Michael Bauermann, Direktionsleiter Gefahrenabwehr und Einsatz, unterzeichneten die neue Verfahrensregelung unter dem Cranger Tor. „Wir haben das, was wir in der Vergangenheit gelebt haben, jetzt formalisiert“, erläuterte Dr. Burbulla. „So haben wir klare Verfahrensregelungen und Formalitäten in unsere Vereinbarung geschrieben, die so bisher nicht verschriftlicht waren.“ Davon sei vieles im Kontext der Cranger Kirmes schon gelebt worden. Zukünftig kommen die Verfahrensschritte und Formalitäten bei allen Großveranstaltungen in Herne mit Gefahrenpotential zum Einsatz.
„Kommt es bei einer Veranstaltung zu einem dynamischen Ereignis, ist nicht nur bekannt, sondern klar beschrieben, wer welche Verantwortung beziehungsweise Zuständigkeit trägt“, erläuterte Michael Bauermann. „Die erforderlichen Maßnahmen der beteiligten Institutionen greifen zum Schutz der Besucher abgestimmt ineinander.“ Der klare Vorteil sei, dass die Aufgaben und einzelnen Handlungsschritte der handelnden Personen schon im Vorfeld bekannt und verschiedene Szenarien klar beschrieben sind.
Die Verfahrensregelung sieht ein klares Schema vor, nach dem die Veranstaltungen angemeldet, auf das Gefahrenpotential hin geprüft, genehmigt und durchgeführt werden. So muss beispielsweise spätestens sechs Wochen vor Beginn dem Fachbereich öffentliche Ordnung ein vollständiges Sicherheitskonzept vorliegen. Die Regelung definiert außerdem ein Koordinierungsgremium, das in alle Schritte der Ablauforganisation eingebunden ist.

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