Die Stadtverwaltung hat im Quartier Gartenstadt in Eickel Hernes erste Fahrradzone eingerichtet. Auf insgesamt 18 zusammenhängenden Straßen haben Radfahrende nun Vorrang vor Kraftfahrzeugen. Mit der Montage des letzten Schildes haben Stadtrat Karlheinz Friedrichs und Roberto Gentilini, Vorsitzender des Ausschusses für Digitalisierung, Infrastruktur und Mobilität, am heutigen Donnerstag die Fahrradzone offiziell eröffnet.
Das ist die Fahrradzone
Die Fahrradzone wird im Wesentlichen durch die umliegenden Straßen Holsterhauser Straße, Dorstener Straße, Herzogstraße und Königstraße begrenzt. Im Einzelnen umfasst sie folgende 18 Straßen: Ahornweg, Asternweg, Blumenplatz, Dahlienweg, Fliederweg, Friedrich-Becker-Straße, Gladiolenweg, Jasminweg, Krokusweg, Kuhkampweg, Maiglöckchenweg, Nelkenweg, Narzissen-weg, Prälat-Schneider-Straße, Rosenring, Sonnenblumenweg, Tulpenweg, Veilchenweg. Zu erkennen ist die Fahrradzone am Verkehrszeichen 244.3, das jetzt an allen Zufahrten zur Gartenstadt steht.
Regeln in der Fahrradzone
In einer Fahrradzone gilt für alle „Rechts vor links“. Die Höchstgeschwindigkeit ist auf 30 km/h beschränkt. Radfahrern dürfen hier ausdrücklich nebeneinander fahren; sie geben die Geschwindigkeit vor. Autofahrer*innen müssen sich unterordnen und besondere Rücksicht nehmen. Wenn nötig, ist die Geschwindigkeit zu verringern. Wie überall dürfen KFZ-Fahrende Radfahrende nur mit einem Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 Meter überholen. Gehwege sind den Fußgängern vorbehalten. Ausnahme: Kinder unter acht Jahren müssen auch in einer Fahrradzone auf dem Gehweg fahren, bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen sie den Gehweg nutzen. Das Parken im öffentlichen Verkehrsraum ist auch weiterhin gestattet.
Bei der Einrichtung der Fahrradzone Gartenstadt handelt es sich um einen Verkehrsversuch. Die Erprobungsphase ist auf ein Jahr festgelegt. Im Anschluss werden die gewonnenen Erkenntnisse bewertet. Weil es sich um einen Versuch handelt, erfolgen zunächst keine baulichen Maßnahmen oder Markierungen, da eine eventuell notwendige, rückstandslose Entfernung nicht sichergestellt werden kann. In dieser Phase erfolgt nur eine Änderung und Ergänzung der Beschilderung.