Zum Schuljahr 2023/2024 werden die Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 1. Oktober 2016 bis einschließlich 30. September 2017 geboren sind. Die Erziehungsberechtigten der
schulpflichtig werdenden Kinder werden schriftlich über das Anmeldeverfahren informiert und zur Schulanmeldung aufgefordert.
Kinder, die nach dem genannten Zeitraum geboren sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres in die Grundschule aufgenommen werden. Das gilt, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Sie werden mit der Aufnahme schulpflichtig. Die Entscheidung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.
Hinweise zur Schulanmeldung Ihres Kindes:
Alle am 1. August 2023 schulpflichtig werdenden Kinder sind in der Zeit vom 19. September 2022 bis 23. September im Dienstzimmer der Schulleitung der gewünschten Gemeinschaftsgrundschule oder an der Katholischen Grundschule an der Bergstraße anzumelden. Bisher zurückgestellte Kinder müssen erneut angemeldet werden.
Anmeldezeiten:
Montag, 19. September 8:30 bis 10:30 Uhr und 14 bis 16 Uhr (insbesondere für Berufstätige)
Dienstag, 20. September 2022 8:30 bis 10:30 Uhr
Mittwoch, 21. September 2022 8:30 bis 10:30 Uhr
Donnerstag, 22. September 2022 8:30 bis 10:30 Uhr
Freitag, 23. September 2022 8:30 bis 10:30 Uhr
19. bis 23. September: Anmeldungen an Grundschulen in Herne
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