Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen

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Die Stadt Herne macht darauf aufmerksam, dass Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, Leistungen für Bildung und Teilhabe zu beantragen. Leistungen für Bildung und Teilhabe unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit Bezug von Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Kinderzuschlag, Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Mit diesen Leistungen können die Kinder Angebote in Schule und Freizeit nutzen, wenn sich die Familien die Kosten dafür ansonsten nicht leisten könnten. Hierzu gehören der persönliche Schulbedarf, die Kosten der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule und Kita, Kosten der ein- und mehrtägigen Fahrten von Schule und Kita, die notwendigen Schülerbeförderungskosten sowie ein Zuschuss bei Vereinsmitgliedschaft im Bereich Sport, Kultur, künstlerischer Unterricht. Auch die notwendigen Kosten einer außerschulischen Lernförderung können übernommen werden, wenn kein ausreichendes Leistungsniveau erreicht wird. Voraussetzung ist, dass keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen und die Schule den Umfang und die Notwendigkeit der Nachhilfe bestätigt. Daneben müssen die Nachhilfeangebote geeignet sein.

Nähere Informationen sowie Anträge und Bescheinigungen gibt es beim JobCenter Herne für Empfänger von Arbeitslosengeld II unter Telefon 0 23 25 / 63 70 sowie beim Fachbereich Soziales der Stadt Herne unter Telefon 0 23 23 / 16 – 36 84 oder per E-Mail an bildungundteilhabe@herne.de.

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Weitere Informationen unter www.herne.de/but.