Regeln fürs Böllern: Es gilt das Sprengstoffgesetz

64

Raketen, Böller und Co. gehören für viele zum Jahreswechsel dazu. Dennoch gibt es beim Zünden von Feuerwerkskörpern einige gesetzliche Regeln zu beachten.
Nur während der Silvesterzeit, am 31. Dezember und 1. Januar jeden Jahres, darf Pyrotechnik, von der geringe Gefahr ausgeht und die einen geringen Lärmpegel bestitzt, ohne gesonderte Erlaubnis von volljährigen Personen abgebrannt werden.
Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist auch an Silvester verboten. Wer dagegen verstößt, muss bis zu 100 Euro Strafe zahlen. Wer Knaller verbotenerweise zündet, kann auch nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz belangt werden, da er Lärm verursacht und gegebenenfalls die Nachtruhe stört. Insgesamt kann es also richtig teuer werden, das Feuerwerk zu früh oder zu spät zu zünden.
Generell gilt: Die Stadt Herne appelliert an die Bürger, achtsam mit Feuerwerkskörpern umzugehen, so dass niemand verletzt wird, kein Eigentum beschädigt wird und keine Brände entstehen.

-Anzeigen-