Das städtische Gesundheitsamt setzt verstärkt auf die Eigenverantwortung der Bürger. Personen, die positiv auf Covid-19 getestet wurden, werden nach wie vor durch das Gesundheitsamt informiert. Anschließend sind sie selbst verpflichtet, ihre eigenen Kon- taktpersonen zu informieren. Enge Kontakte melden sich dann selbst über ein Online-Formular beim Gesundheitsamt. Dieses wird in den kommenden Tagen online gestellt. Wenn erkennbar ist, dass jemand nicht in der Lage ist, seine Kontakte zu informieren, übernimmt das Gesundheitsamt wie gewohnt die Anrufe. Dadurch hat das Gesundheitsamt die Möglichkeit, sich stärker auf den Schutz besonders empfindlicher Gruppen zu konzentrieren. So werden Ausbruchsgeschehen und Kontakte zum Beispiel in Kitas, Schulen oder Senioreneinrichtungen nach wie vor vom Gesundheitsamt nachverfolgt.
Nach wie vor gelten folgende Regeln:
Bei einem positiven Testergebnis: Wer positiv auf Covid-19 getestet wird, muss in häuslicher Quarantäne bleiben. Das bedeutet ausdrücklich auch, dass die infizierten Personen weder selbst einkaufen noch Besuch empfangen dürfen. Außerdem müssen Infizierte die Personen, zu denen sie in den vergangenen 48 Stunden vor dem Test Kontakt hatten, über die bestätigte Infektion in- formieren.
Wer innerhalb der vergangenen 48 Stunden Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatte, muss folgende Regeln beachten:
Vollständig Geimpfte müssen zehn Tage lang besonders vorsichtig sein und beim Kontakt zu Älteren, Menschen mit Vorerkrankungen und Schwangeren Abstand halten und eine FFP2-Maske tragen. Wer Krankheitssymptome entwickelt, lässt einen Test machen.
Wer nicht geimpft ist, muss sich für zehn Tage ebenfalls zuhause absondern und sich außerdem über ein Meldeformular beim Gesundheitsamt melden. Das Formular ist auf www.herne.de/corona zu finden. Die Quarantäne kann verkürzt werden, wenn ab dem fünften Tag ein PCR-Test oder ab dem siebten Tag ein Antigen-Schnelltest vorgenommen wird. Trotzdem müssen Kontaktpersonen 14 Tage lang genau darauf achten, ob sie Krankheitssymptome haben.
Wer in Quarantäne ist, darf übrigens im Homeoffice arbeiten, eine Quarantäne ist kein Beschäftigungsverbot.