Ab Sonntag, 15. August, wird die 7-Tages-Inzidenz in Herne so lange über 35 liegen, dass die Stadt Herne in die Inzidenzstufe 2 rutscht. Damit gelten wieder zusätzliche Beschränkungen.
Die Inzidenzstufe 2 bedeutet für Herne:
Soweit im Nachfolgenden bestimmte Personenanzahlen genannt werden, zählen Geimpfte und Genesene nicht dazu. Sie sind getesteten Personen gleichgestellt.
Kontaktbeschränkung:
Treffen im öffentlichen Raum ohne Begrenzung für Angehörige aus drei Haushalten erlaubt. Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für zehn Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten erlaubt.
Maskenpflicht:
Für Inzidenzstufe 2 gilt die Maskenpflicht im Freien auch (wieder) für folgende Bereiche/Konstellationen uneingeschränkt:
– auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich
– im Umfeld von geöffneten Einzelhandelsgeschäften: auf den Zuwegungen zu dem Geschäft innerhalb einer Entfernung von 10 Metern zum Eingang, auf dem Grundstück des Geschäftes sowie auf den zu dem Geschäft gehörenden Parkplatzflächen
– während Gottesdiensten und anderen Versammlungen zur Religionsausübung im Freien
Bildungsangebote:
In Inzidenzstufe 2 wird die erlaubte Personenzahl beim musikalischen Unterricht mit Gesang oder Blasinstrumenten auf 20 Personen sowie auch in der Anfängerschwimmausbildung und bei Kleinkinderschwimmkursen auf höchstens 20 Kinder in Hallenbädern und höchstens 30 in Freibädern begrenzt.
Zudem ist bei dem Betrieb von Fahrschulen keine medizinische Maske mehr ausreichend, es ist eine FFP2-Maske zu tragen. Das Ablegen der Maske am Sitzplatz ist generell nicht mehr erlaubt. Zudem ist bei Bildungsangeboten in geschlossenen Räumen wieder ein Negativtestnachweis vorzulegen.
Kinder- und Jugendarbeit:
Angeboten im Freien sind auf 30 junge Menschen begrenzt. In geschlossenen Räumen reduziert sich die Zahl auf 20. Zudem sind hier wieder uneingeschränkt Negativtestnachweise nötig.
Auch bei Ferienangeboten im Freien wird die zulässige Gruppengröße auf 30 junge Menschen reduziert. Ferienangebote in geschlossenen Räumen sind wieder auf 20 junge Menschen begrenzt.
Kultur:
Konzerte innen, Theater- und Kinobesuche sind mit bis zu 500 Personen möglich, sofern ein Sitzplan und die Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen.
Nicht berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit Gesang/Blasinstrumenten kann mit bis zu 20 Personen stattfinden, wenn ein negativer Testnachweis vorliegt, außen mit einem negativen Testnachweis und ohne Personenbegrenzung. Museen können ohne Terminvergabe öffnen. Führungen sind zulässig. Beim Betrieb von Kultureinrichtungen wie Museen, Galerien, Bibliotheken und ähnlichen ändert sich die erlaubte Besucheranzahl auf eine Person pro 20 Quadratmeter. Bei Führungen sind zehn 10 Personen erlaubt.
Sport:
Außen ist kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung erlaubt. Kontaktsport ist mit bis zu 25 Personen mit Negativtestnachweis und Rückverfolgung erlaubt.
Innen ist kontaktfreier Sport mit Mindestabstand ohne Personenbegrenzung möglich. Kontaktsport ist mit bis zu 12 Personen erlaubt. Hochintensives Ausdauertraining ist nicht erlaubt.
Sport in Innenräumen ist nur mit Negativtestnachweis und Rückverfolgung erlaubt. Außen sind bis zu 1.000 Zuschauer (max. ein Drittel der Kapazität) erlaubt. Innen sind bis zu 500 Zuschauer möglich, wenn negative Testnachweise, ein Sitzplan und eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen.