Polizei: Fahndung mit Foto und Meldungen

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Bargeld aus Jacke entwendet: Wer kennt diese Frau?

Nach einem Taschendiebstahl im Februar 2020 in Herne sucht die Kriminalpolizei mit einem Foto nach einer tatverdächtigen Frau. Die Frau wird verdächtigt, am 26. Februar gegen 12 Uhr in einem Drogeriemarkt an der Bahnhofstraße 43 in Herne einer 72-jährigen Hernerin Bargeld aus der Jackentasche entwendet zu haben. Zuvor soll die Verdächtige die Seniorin beim Abheben des Bargeldes an einem gegenüberliegenden Geldautomaten beobachtet haben. Mit richterlichem Beschluss ist ein Bild der Tatverdächtigen zur Veröffentlichung in den Medien freigegeben worden. Hinweise an Tel. 0234/909-8505.

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Herner (55) bei Unfall lebensbedrohlich verletzt

Am 14. Juni kam es gegen 14.40 Uhr zu einem schweren Verkehrsunfall. Ein 55-jähriger Herner fuhr mit seinem Auto auf der Sodinger Straße in Richtung Gysenberg. Nach bisherigem Stand kam er im Bereich zwischen der Castroper Straße und der Mont-Cenis-Straße aufgrund eines internistischen Notfalls nach rechts von der Fahrbahn ab und kollidierte mit einer Straßenlaterne. Dabei wurde der Herne so schwer verletzt, dass durch Rettungskräfte vor Ort Reanimationsmaßnahmen durchgeführt werden mussten. Anschließend brachte ein Rettungswagen den Mann in ein Krankenhaus. Es besteht weiterhin Lebensgefahr. Die Sodinger Straße musste für die Dauer der Unfallaufnahme bis 16.20 Uhr gesperrt werden. Das Verkehrskommissariat hat die weiteren Ermittlungen aufgenommen.

 

Zetteltrick: Drei Täterinnen bestehlen Seniorin (84)

Eine 84-jährige Hernerin ist am 15. Juni in der Zeit zwischen 16 und 16.40 Uhr in ihrer Wohnung bestohlen worden. Kurz zuvor war die Seniorin im Bereich der Herner Innenstadt unterwegs. An ihrer Wohnanschrift an der Siepenstraße wurde die 84-Jährige von drei noch unbekannten Frauen angesprochen.

Unter dem Vorwand, einen Zettel und Stift sowie ein Glas Wasser zu benötigen, verschaffte sich das Trio Zugang zur Wohnung der Frau. Während sich zwei der Täterinnen mit der Seniorin in der Küche aufhielten, durchsuchte die dritte Tatverdächtige die Wohnung. Nach der Tat flüchteten die Unbekannten. Zur Tatbeute liegen derzeit noch keine Informationen vor.

Die erste Täterin wurde als circa 30 Jahre alt und 155 bis 160 cm groß beschrieben. Sie sprach mit „slawischem“ Akzent und war auffallend schick gekleidet sowie stark geschminkt. Darüber hinaus trug sie an der linken Hand einen gelb/braunen Handschuh und hatte auffällig rot lackierte Fingernägel an der rechten Hand. Die zweite Täterin ist circa 35 Jahre alt. Sie trug ein olivgrünes Kleid und hatte ihre braunen Haare zu einem „Pferdeschwanz“ gebunden. Sie sprach akzentfreies Deutsch und sah augenscheinlich hochschwanger aus. Eventuell hatte sie dies auch nur optisch unter ihrem Kleid vorgetäuscht. Zur dritten Täterin konnte nur gesagt werden, dass diese dunkel und eher „bieder“ bekleidet war. Hinweise an Tel. 0234/909-4155.

 

Nach Raubdelikt auf Tankstelle: Tatverdächtiger stellt sich

Nach einem Raubdelikt auf eine Herner Tankstelle am 11. Juni (wir berichteten) hat sich am 15. Juni ein Tatverdächtiger der Polizei gestellt. Der 22-jährige Mann aus Herne wurde vorläufig festgenommen. Die Ermittlungen gegen ihn dauern an.

 

Sommerwetter: Bundespolizei warnt vor Lebensgefahr beim Springen von Bahnbrücken

So langsam nimmt der Sommer Fahrt auf, die Temperaturen gehen nach oben. Leider gibt es im Ruhrgebiet immer wieder Personen, denen der Besuch in den kürzlich wieder geöffneten Freibädern oder Badeseen zu langweilig ist. Sie suchen sich deshalb eine andere Möglichkeit und springen von Eisenbahnbrücken, zum Beispiel in den Rhein-Herne-Kanal. Das ist nicht nur lebensgefährlich, sondern auch verboten. Gerade beim Sprung von Eisenbahnbrücken kann der Aufenthalt in den Gleisanlagen auf der Brücke tödlich sein. Moderne Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung erst sehr spät wahrgenommen werden. Zusätzlich entsteht beim Klettern auf Brückenträgern, Masten und Schutzeinrichtungen eine lebensgefährliche Nähe zum Oberleitungsnetz der Eisenbahn. Dies steht unter einer Spannung von 15.000 Volt. Dabei muss man die Oberleitung nicht einmal berühren, bevor ein Lichtbogen überspringen kann.

Beim Sprung von der Brücke ins kühle Nass kann man zudem leicht Gegenstände übersehen, welche im Wasser, gerade im Bereich von Brücken treiben. Hierdurch können ebenfalls tödliche Verletzungen entstehen.

Die Bundespolizei weist daraufhin hin, dass, wenn Züge auf Grund von Personen im Gleisbereich eine Schnellbremsung einleiten müssen, der Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr erfüllt sein kann. Dieser kann dann von einer Geldstrafe bis hin zu Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden. Ebenfalls kann beim unbefugten Aufenthalt im Gleisbereich ein Verwarngeld von 25 Euro, bis hin zu Bußgeldern von mehreren hundert Euro fällig werden.

 

Quelle & Foto: Polizei