Aufgrund der seit mehreren Tagen unter 100er-Marke gesunkenen 7-Tage-Inzidenz ergeben sich in Herne zum Ende der Woche Lockerungen unter anderem für den Handel und die Gastronomie.
Die Bundesnotbremse gilt ab Freitag, 21. Mai, aufgrund der stark rückläufigen 7-Tage-Inzidenz für Herne nicht mehr. Daher ergeben sich folgende Regelungen aus der zurzeit gültigen Coronaschutzverordnung des Landes NRW.
Die Ausgangsbeschränkungen gelten nicht mehr. Bei den privaten Kontakten dürfen sich nunmehr zwei Haushalte treffen. Insgesamt dürfen es aber nicht mehr als fünf Personen sein (Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen). Partys und vergleichbare Feiern sind generell weiterhin untersagt.
Einzelhandel
Alle bisher geöffneten Einzelhandelsgeschäfte (z. B. Supermärkte, Einzelhandel des täglichen Bedarfs, Apotheken, Banken) dürfen genutzt werden. Die zugelassene Kundenzahl richtet sich nach der Größe des Geschäftes. Es besteht Maskenpflicht. Beim übrigen Einzelhandel ist die Kundenanzahl ebenfalls beschränkt. Es gilt die Maskenpflicht und ein tagesaktueller negativer Schnelltest muss nachgewiesen werden.
Zeitlich vorgelagert dürfen die Geschäfte am Donnerstag, 20. Mai, bereits für Kunden öffnen, dann ist allerdings neben dem Test auch noch ein Termin erforderlich. Dies gilt ausschließlich am Donnerstag, 20. Mai.
Dienstleistungen
Zu den bereits geöffneten Dienstleitungsbetrieben dürfen auch Betriebe, die den Mindestabstand von 1,50 m unterschreiten, wieder öffnen. Hier sind die Einschränkungen aus §12 der Coronaschutzverordnung des Landes NRW zu beachten.
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210512_coronaschvo_ab_15.05.2021_lesefassung.pdf
Körpernahe Dienstleistungen (z. B. Friseur, Kosmetik, Fußpflege) sind unter Einhaltung von strengen Hygienemaßnahmen zulässig. Ein negativer Schnelltest ist dann erforderlich, wenn die Kundschaft nicht dauerhaft eine Maske trägt.
Gastronomie
Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen im Außenbereich ist mit bestätigtem negativen Schnelltest für Gäste und Bedienung erlaubt. Den Gästen wird ein Steh- oder Sitzplatz zugewiesen.
Beherbergung
Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken in Ferienwohnungen, Wohnmobilen sowie in Hotels und ähnlichen Einrichtungen sind mit bestätigtem negativen Schnelltest zulässig. Hotels und Pensionen dürfen jedoch nur 60 Prozent ihrer regulären Kapazität nutzen.
Quelle: Stadt Herne
Foto: pixabay