Es hat geschneit und viele Hernerinnen und Herner schaufeln fleißig Schnee von Einfahrten und Gehwegen. Viele haben aber auch Fragen oder wissen nicht genau, worauf sie bei Schnee und Glätte achten müssen. Aufgrund der vielen Nachfragen haben Entsorgung Herne und die Stadt Herne hier noch einmal die wichtigsten Hinweise zusammengestellt:
Grundstückseigentümer sind verpflichtet, entlang ihres Grundstücks Winterdienst auf Gehwegen zu leisten und auf Seitenstreifen in Straßen, in denen es keine Gehwege gibt (z. B. Spielstraßen), Bushaltestellenbereiche des ÖPNV und des Schulbusverkehrs. Die Verpflichtung zur Winterwartung kann durch vertragliche Regelungen an Mieter oder Hausmeister übergeben werden. Verantwortlich im Sinne der Straßenreinigungssatzung bleibt für Entsorgung Herne aber immer der Grundstückseigentümer.
Die Gehwege sind von Eis und Schnee freizuhalten. Bei der Beseitigung von Schnee gilt: Erst räumen, dann streuen. Um Glätte zu beseitigen, können abstumpfende (z. B. Granulat) oder auftauende Mittel (z. B. Streusalz) verwendet werden. Die Räum– und Streubreite beträgt in Fußgängerzonen 2,50 m, in allen anderen Straßen mindestens 1,20 m entlang der Grundstücke.
Schnee muss unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls geräumt werden, Glätte ist unmittelbar nach dem Entstehen zu beseitigen. Diese Verpflichtungen bestehen an Werktagen in der Zeit zwischen 7 und 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen in der Zeit zwischen 9 und 20 Uhr. Nach 20 Uhr gefallener Schnee oder entstandene Glätte sind werktags bis 7 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr.
Tipps und Informationen zum Winterdienst gibt es unter www.entsorgung-herne.de/winterdienst/ Dort kann man den Flyer zum Winterdienst herunterladen. Wer es genau wissen will, findet dort auch die Straßenreinigungssatzung, in der der Winterdienst geregelt ist.
Quelle: Stadt Herne
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