Corona in Herne: Neue Regelungen für Quarantänen

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Cut out microscopic close-up of the coronavirus covid-19 disease

Wer mit Covid-19 infiziert ist, ist laut Corona-Test-und-Quarantäne-Verordnung verpflichtet, sich von anderen Menschen zu isolieren. Dafür hat bisher das Gesundheitsamt eine Ordnungsverfügung verschickt. Diese konnte dem Arbeitgeber vorgelegt werden, um Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu bekommen.
Ab sofort genügt es, den Nachweis eines positiven Schnelltests oder PCR-Tests beim Arbeitgeber vorzulegen. Eine Ordnungsverfügung ist nicht mehr nötig.
Entsprechend wird das Gesundheitsamt nicht mehr allen infizierten Personen eine Ordnungsverfügung zuschicken. Stattdessen erstellt die Stadt Herne ein amtliches Informationsschreiben, das den positiv Ge-testeten zum Beispiel auch an den Teststellen zur Verfügung gestellt werden kann. Dieses erklärt, was positiv Getestete beachten müssen. In diesem Schreiben sind die wichtigsten Informationen zusammenge-fasst. Außerdem ist eine Internetseite der Stadt Herne angegeben, auf der die Betroffenen ausführliche Informationen finden.

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