Am heutigen Mittwoch, 9. Juni, liegt die 7-Tages-Inzidenz in Herne den fünften Tag in Folge unter 35. Damit treten in Abhängigkeit von den weiterhin niedrigen Inzidenzen in NRW ab Freitag, 11. Juni, weitere Lockerungen in Kraft.
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Unter anderem gilt:
- Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt.
- Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für 100 Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten erlaubt.
Kinder und Jugendliche:
- Gruppenangebote für Kinder und Jugendliche sind innen mit 30 und außen mit 50 Menschen ohne Altersbegrenzung und ohne Test erlaubt.
Kultur und Freizeit:
- Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 1.000 Personen erlaubt, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorhanden sind.
- Nicht berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit Gesang/ Blasinstrumenten kann mit 30 bzw. 50 Personen stattfinden, wenn ein negativer Test vorliegt.
- Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen dürfen für bis zu 100 Personen öffnen, sofern negative Tests vorliegen.
- Private Veranstaltungen sind außen mit bis zu 250 Gästen und ohne Tests möglich. Innen sind private Veranstaltungen mit bis zu 100 Gästen und negativen Tests möglich.
- Partys sind außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen ohne Abstand möglich, sofern negative Tests vorliegen.
Sport:
- Außen und innen ist Kontaktsport mit bis zu 100 Personen möglich, sofern negative Tests vorliegen.
- Außen sind über 1.000 Zuschauer erlaubt (max. 33 Prozent der Kapazität).
- Innen sind bis zu 1.000 Zuschauer (max. 33 Prozent der Kapazität) erlaubt, sofern negative Test, ein Sitzplan sowie eine Sitzordnung nach Schachtbrettmuster vorhanden sind.
- Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt, ist der Innensport ohne vorherigen Test möglich.
- Freibäder dürfen ohne vorherige Tests öffnen.
Gastronomie und Handel:
- Die Sonderregel für Geschäfte mit einer Größe von über 800 qm fällt weg.
- Liegt die Landesinzidenz ebenfalls stabil unter 35, ist auch die Innengastronomie ohne vorherige Tests möglich.
Die aktuellen Regelungen sind auf der Internetseite des Landesministeriums für Gesundheit MAGS unter https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw nachzulesen.
Quelle: Stadt Herne
Foto: pixabay