Corona: Lockerungen auch beim Sport

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Aufgrund der seit mehreren Tagen unter die 100er-Marke gesunkenen 7-Tage-Inzidenz ergeben sich in Herne zum Ende der Woche auch Lockerungen im Sportbereich. Die Bundesnotbremse gilt ab Freitag, 21. Mai, aufgrund der rückläufigen 7-Tage-Inzidenz für Herne nicht mehr. Daher ergeben sich folgende Regelungen aus der Coronaschutzverordnung des Landes NRW und Auflagen der Stadt Herne.

Die Ausübung von kontaktfreiem Sport ist auf Sportanlagen unter freiem Himmel mit bis zu 20 Personen (einschließlich Trainer/Anleitung) ab 15 Jahren möglich. Es ist dauerhaft ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den teilnehmenden Personen einzuhalten.

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Kontaktsport und kontaktfreier Sport unter freiem Himmel auf Sportanlagen oder im öffentlichen Raum ist für Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre zulässig, plus zusätzlich zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen.

Sport unter freiem Himmel auf Sportanlagen ist auch unter Einhaltung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen der Coronaschutzverordnung (§ 2 Absatz 2 Nummer 1, 1a und 1b) möglich. Heißt: Beliebig viele Personen aus einem Haushalt oder beliebig viele Personen aus einem Haushalt mit einer Person aus einem anderen Haushalt oder maximal fünf Personen aus zwei Hausständen können gemeinsam Sport treiben.

Bei allen genannten Gruppen gilt: Sollten zwei oder mehr Gruppen gleichzeitig trainieren, ist ein Mindestabstand von fünf Metern zwischen den Gruppen einzuhalten. Mehrere Gruppen dürfen sich nicht miteinander vermischen.

Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen/Vereinsheimen, einschließlich Umkleiden und Duschen, ist unzulässig. Toiletten dürfen unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln geöffnet werden. Vereine, die den Übungsbetrieb aufnehmen möchten, müssen dies beim Fachbereich Sport beantragen. Über die entsprechenden Modalitäten wurden die Sportvereine in Herne informiert.

 

Quelle: Stadt Herne

Foto: pixabay