Corona: Nächtliche Ausgangsbeschränkung bleibt

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Die nächtliche Ausgangsbeschränkung, die die Stadt Herne eingesetzt hatte, bleibt bestehen. Darauf weist der Krisenstab hin, der am Montag getagt hat. Die bundesweite Corona-Notbremse ist am vergangenen Samstag in Kraft getreten und enthält die gleiche Regelung. Es bleibt dabei, dass zwischen 22 und 5 Uhr Wohnungen nur in Ausnahmefällen verlassen werden dürfen. Ausnahmen sind medizinische Notfälle bei Mensch und Tier, Wege von und zur Arbeit, von und zur Religionsausübung und der Versorgung von Tieren. Außerdem ist Sport im Freien alleine zwischen 22 und 24 Uhr erlaubt. Darunter fallen zum Beispiel Joggen und Walken.

Am vergangenen Wochenende haben sich die Hernerinnen und Herner gewissenhaft an die Ausgangsbeschränkungen gehalten. Die Polizei und der Kommunale Ordnungsdienst haben bei ihren Kontrollen nur zwei Verstöße festgestellt.

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Impftermine wahrnehmen oder absagen

Die  Stadt Herne appelliert dringend an Bürgerinnen und Bürger, Impftermine im Impfzentrum wahrzunehmen oder abzusagen. Hatten zu Beginn der Impfungen fast alle angemeldeten Personen ihre Termine wahrgenommen, kommen nun weniger Personen zu ihren Impfterminen. Wer sich bereits beim Hausarzt oder im Ausland hat impfen lassen, wird dringend gebeten, seinen Termin im Impfzentrum abzusagen, damit andere Personen nachrücken können. Das hilft, schnellstmöglich viele Menschen zu schützen. Außerdem verhindert die Absage, dass Impfdosen übrig bleiben. Bislang konnten alle übriggebliebenen Impfdosen an priorisierte Personen verimpft werden. Das ist allerdings mit sehr großem Aufwand verbunden.

 

Quelle: Stadt Herne

Foto: pixabay