Corona: Kitas wechseln ab Montag zur Notbetreuung

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Im Rahmen der Novelle des Bundesinfektionsschutzgesetzes bieten die Kindertageseinrichtungen in Herne ab Montag, 26. April, bis auf weiteres ausschließlich eine bedarfsorientierte Notbetreuung. Dies ist eine Maßnahme im Rahmen der sogenannten Bundesnotbremse. Danach greift in Kreisen und kreisfreien Städten bei einer 7-Tages-Inzidenz von über 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen ein Betreuungsverbot mit bedarfsorientierter Notbetreuung.
Anspruch auf die bedarfsorientierte Notbetreuung haben Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, besonders aufgrund von Berufstätigkeit und wenn keine andere Form der Betreuung organisiert werden kann. Für diese Fälle muss eine Eigenerklärung vorgelegt werden, dass eine Notbetreuung erforderlich ist. Das Formular hierzu hat die Stadt Herne auf www.herne.de/corona hinterlegt.
In der Notbetreuung gelten weiterhin die Vorgaben der Coronabetreuungsverordnung zur Hygiene, Maskenpflicht und Rückverfolgbarkeit, die verbindliche Umsetzung der Gruppentrennung und die dafür notwendige Stundenreduzierung um zehn Wochenstunden in Kindertageseinrichtungen. Die Kitas in Herne werden die Eltern ihrerseits ebenfalls über die Regelungen informieren.
Erst wenn die Sieben-Tages-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen wieder unter 165 liegt, darf wieder der eingeschränkte Regelbetrieb aufgenommen werden.

 

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Quelle: Stadt Herne

Foto: pixabay