Corona: Maskenpflicht im Umkreis von Schulen

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Der Krisenstab der Stadt Herne hat am Donnerstag, 15. April, über die aktuelle Corona-Lage beraten. Die Stadt Herne geht gegenwärtig davon aus, dass die Schulen in der Stadt ab dem kommenden Montag, 19. April, wieder in den Wechselunterricht übergehen. Schulschließungen sollen erst erfolgen, wenn die 7-Tages-Inzidenz in einer kreisfreien Stadt bzw. einem Landkreis an drei aufeinander folgenden Tagen über 200 liegt. In diesem Fall würden die Schulen am übernächsten Tage in den reinen Distanzunterricht wechseln. Dies bildet den gegenwärtigen Informationsstand durch das Land ab. In den vergangenen Tagen lag die Inzidenz in Herne stets unter dieser 200er-Marke.
Die Selbsttests, die das Land NRW den Schulen zur Verfügung stellt, sind in dieser Woche bei den Schulen angekommen. Die Stadt Herne steht in einem regelmäßigen Austausch mit allen Schulformen.
Als zusätzliche Schutzmaßnahme hat der Krisenstab  beschlossen, mit Gültigkeit ab Montag, 19. April, in einem Radius von 100 Metern um sämtliche Schulgelände eine Maskenpflicht einzuführen. Diese gilt während der Zeiten, in denen sich um die Schulgelände durch den Schulbetrieb üblicherweise mehr Menschen aufhalten. Das bedeutet konkret
von Montag bis Freitag zwischen 7 Uhr und 17.30 Uhr. Die entsprechenden rechtlichen Schritte bereitet die Stadt Herne gegenwärtig vor. Auf den Schulgeländen selbst besteht ohnehin bereits eine Maskenpflicht.
Nach wie vor besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Impfverordnung des Landes NRW, gezielt Impfungen für Kita-Personal vorzunehmen. Dies gilt bis zum Ende der kommenden Woche. Noch können die Einrichtungen auf dem bekannten Weg Termine vereinbaren.
Die Stadt Herne hat zwölf weitere Schnelltestzentren beauftragt. Damit ist die flächendeckende Testmöglichkeit ausgeweitet worden und die Bedarfe hierfür in Herne hinreichend gedeckt.

 

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Quelle: Stadt Herne

Foto: pixabay