Ab sofort können im Herner Impfzentrum weitere Personengruppen geimpft werden. Hiermit soll insbesondere folgenden Personengruppen ein Impfangebot unterbreitet werden können: Kontaktpersonen von Schwangeren und Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, die nicht in einer Einrichtung leben und 70 Jahre oder älter sind. Ebenso können auch Pflegebedürftige mit chronischen Erkrankungen Kontaktpersonen benennen, wenn bei ihnen eine Vorerkrankung der zweiten Priorisierungsgruppe vorliegt. Auch hier gilt die Einschränkung, dass die Person nicht in einer Einrichtung lebt. Die Pflegebedürftigen und Schwangeren können bis zu zwei Kontaktpersonen benennen.
Weitere Impfangebote gibt es für Personen mit Vorerkrankungen unter 60 Jahren. Ältere Personen mit Vorerkrankungen sollten nach Möglichkeit Kontakt mit ihrem Hausarzt aufnehmen und dort geimpft werden. Wer eine Einzelfallentscheidung beantragen möchte, weil seine Erkrankung nicht in der Liste der Vorerkrankungen auftaucht, kann ebenfalls einen Antrag auf ein Impfangebot stellen.
Die Möglichkeit für eine Terminvereinbarung erfolgt nach vorheriger Kontaktaufnahme mit dem Fachbereich Gesundheitsmanagement. Personen, die sich bereits mit einem entsprechenden Anliegen an die Stadt Herne gewandt haben, müssen keinen erneuten Antrag stellen. Diese Personen erhalten zeitnah eine entsprechende Möglichkeit, einen Termin zu vereinbaren. Die ersten Impftermine wurden bereits vergeben. Das Herner Impfzentrum weist darauf hin, dass aktuell der Impfstoff für die oben genannten Gruppen noch sehr begrenzt ist. Die Anträge können online unter www.herne.de/impfpriorisierung gestellt werden.
Nachfolgend finden die Vorerkrankungen der zweiten Priorisierungsgruppe § 3 Absatz 1 Nummer 2 CoronaImpfV:
– Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung,
– Personen nach Organtransplantation,
– Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mitschwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression,
– Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen,
– Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung,
– Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen,
– Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen,
– Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung,
– Personen mit chronischer Nierenerkrankung,
– Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40),
– Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.
Der Krisenstab der Stadt Herne zudem hat beschlossen, in Herne eine eigene Werbekampagne für das Impfen zu starten. Diese wird sich in neun Sprachen an die Menschen in Herne richten. Stadtmarketing Herne entwickelt hierfür in den kommenden Tagen Banner und Plakate. In neun verschiedenen Sprachen (neben Deutsch sind dies Englisch, Französisch, Arabisch, Türkisch, Polnisch, Russisch, Rumänisch und Bulgarisch) wird der Aufruf, Impfangebote wahrzunehmen bald beispielsweise an wichtigen Hauptverkehrsstraßen angebracht. Damit sind die am meisten in der Stadt gesprochenen Sprachen abgedeckt. Entsprechende Plakate gehen unter anderem an Schulen und Kitas und öffentliche Gebäude. Auch Lautsprecherdurchsagen in den neun Sprachen sollen durch ein Fahrzeug der Feuerwehr erfolgen. Die Durchführung erfolgt somit analog zur erfolgreichen Kampagne, mit der die Stadt Herne und Stadtmarketing Herne seit dem Spätherbst zur Einhaltung der Corona-Abstands- und Hygieneregeln aufrufen.
Die neuen Banner und Plakate enthalten auf weißer Grundfarbe den Impfaufruf. Die Banner sollen ergänzend an den Standorten angebracht werden, an denen bereits die Hinweise auf die Abstands- und Hygieneregeln platziert worden sind.
Quelle: Stadt Herne
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