Osterfeuer sind verboten

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Das Abbrennen von Osterfeuern ist auch im Jahr 2021 in Herne verboten. Der Grund dafür ist, dass die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung des Landes NRW Brauchtumsfeuer untersagt. Das Verbrennen von Gartenabfällen und anderem Abfall ist laut Abfallsatzung ohnehin verboten. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet. Wer einen Antrag auf das Abbrennen eines Osterfeuers gestellt hat, wird vom städtischen Fachbereich Umwelt und Stadtplanung in den kommenden Tagen informiert, dass Osterfeuer in diesem Jahr ausfallen müssen.

 

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Quelle: Stadt Herne

Foto: pixabay