Corona: Doch schon Impfung an Schulen und Kitas

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In Herne ist heute kurzfristig das erste Grundschul- und Kitapersonal im Impfzentrum am Gysenberg mit dem Vakzin von AstraZeneca geimpft worden. In der kommenden Woche werden diese Impfungen jeweils am Dienstag und Donnerstag fortgesetzt.

Die Stadt Herne hat für diese Impfungen ein System entwickelt. Dabei orientiert sie sich an dem erfolgreichen Vorgehen bei der Koordination der Impfungen beispielsweise für Pflegedienste und Personal von Rettungsdiensten. Das heißt, die Kitas sowie Grund- und Förderschulen und werden von der Stadt Herne darüber informiert, dass für die dort tätigen Menschen sukzessive Impfmöglichkeiten bestehen. Diese Abfrage wurde am Donnerdtag über die zuständigen städtischen Fachbereiche, also Kinder-Jugend- Familie sowie Schule und Weiterbildung begonnen, so dass schon am Freitag geimpft werden konnte.

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Die Schulen und Kitas klären intern ab, wie viele Personen der jeweiligen Einrichtung sich impfen lassen möchten. Die Impfwilligen werden von den Einrichtungen an das Impfzentrum gemeldet. Das Impfzentrum spricht mit denen dann Termine für die Impfungen ab. Das Impfzentrum ist personell und organisatorisch darauf ausgerichtet, auch diese Impfungen mit dem AstraZeneca-Vakzin terminlich zu koordinieren und durchzuführen, zum Beispiel dadurch, dass mehr der vorhandenen Impfstraßen besetzt werden. Sie berücksichtigen dabei auch, dass aufgrund möglicher Impfreaktionen Personal für einen kurzen Zeitraum nicht zur Verfügung stehen könnte und werden daher möglichst nicht alle Impfwilligen einer Einrichtung gleichzeitig impfen.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass für die Impfangebote dieser Personengruppe das Dienstortprinzip gilt und nicht das Wohnortprinzip. Das bedeutet, dass die Beschäftigten der Herner Kitas sowie der Herner Grund- und Förderschulen Impfangebote in Herne erhalten unabhängig davon, wo sie wohnen. Umgekehrt heißt das natürlich, dass in Herne wohnendes Schul- und Kitapersonal, das außerhalb Hernes arbeitet, nicht in Herne geimpft wird, sondern in dem Impfzentrum, das für ihren Dienstort zuständig ist.

Nach den Beratungen zwischen der Bundesregierung und den Regierungschefs der Bundesländer liegen der Stadt Herne noch keine rechtlichen Regelungen durch das Land vor. Das gestern in Berlin Beratene ist nun zunächst durch das Land NRW in einer Neufassung der Coronaschutzverordnung zu regeln. Diese zwingend für das weitere Handeln der Stadt erforderliche rechtliche Grundlage erwartet die Stadt Herne erst zum Wochenende. Nach den bisher der Stadt Herne vorliegenden, aber rechtlich nicht verbindlichen Informationen dürften am Montag beispielsweise Fahrschulen öffnen und so genannte körpernahe Dienstleistungen angeboten werden, entsprechende Einhaltung von Hygienevorgaben vorausgesetzt.

In den vergangenen Tagen haben sich bei der Stadt Herne zahlreiche Bürgerinnen und Bürger gemeldet, die Härtefall- bzw. Gleichstellungsanträge stellen möchten, um aufgrund der Schwere einer Erkrankung in der Impfpriorisierung neu eingeordnet zu werden. Die Stadt Herne prüft diese Fälle und leite diese an das Impfzentrum zur weitere Terminkoordinierung weiter, vorausgesetzt die Kriterien für eine vorgezogene Impfung werden erfüllt. Kontakt beim Fachbereich Gesundheitsmanagement hierfür ist die folgende E-Mailadresse: coronaimpfpruefung@herne.de.

Gegenwärtig bestehen nach Kenntnisstand der Stadt Herne beim Land NRW Pläne dafür, dass diese Fälle in den kommenden Tagen in die Zuständigkeit niedergelassenen Ärzte wechseln sollen.

Zu den von der Bundesregierung angekündigten Schnelltest für alle Bürgerinnen und Bürger liegen der Stadt Herne noch keine ausreichenden Informationen vom Bund vor. Zu klären sind hier beispielsweise noch die Frage der Übernahme der Kosten und wo die Tests durchgeführt werden sollen.

 

Quelle: Stadt Herne

Foto: pixabay