Medizinische Masken sind Pflicht im ÖPNV

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Ab Montag, 25. Januar, tritt die neue Coronaschutzverordnung in NRW in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gilt auch für den ÖPNV eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken. Bei medizinischen Masken handelt es sich gemäß Coronaschutzverordnung um sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder diesen vergleichbare Masken (KN95/N95). Die Neuregelung bei der Maskentragepflicht wird auch in der beigefügten Grafik des Landes NRW dargestellt. Die Maskentragepflicht gilt in Bus und Bahn, an Haltestellen und in den KundenCentern.

Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen hat sich in der Pandemie als besonders wirkungsvoll erwiesen. Gerade vor dem Hintergrund besonders ansteckender Mutationen weisen Bund und Länder darauf hin, dass medizinische Masken eine höhere Schutzwirkung als normfreie Alltagsmasken haben.

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So kann sich jeder Fahrgast selbst und andere Mitfahrende wirksamer vor einer Infektion schützen und einen wichtigen Beitrag gegen die Verbreitung besonders ansteckender Mutationen des Coronavirus leisten. Auf die Maskentragepflicht weisen die Verkehrsunternehmen bereits seit ihrem Beginn im letzten Jahr hin.

 

Quelle: HCR

Foto: Land NRW