Mehr Spielplätze für Kleinkinder, das möchte der Rat der Stadt Herne mit der neuen Spielplatzsatzung erreichen, die er am Dienstag, 15. Dezember, verabschiedet hat. Sie ersetzt die vorherige Spielplatzsatzung von 2004.
Wer ein Gebäude mit mehr als drei Wohnungen baut, muss einen Spielplatz für Kleinkinder bis sechs Jahren anlegen. Ausgenommen sind Einzimmerwohnungen und Wohnungen, die speziell für ältere Menschen vorgesehen sind. Die Spielflächen müssen auf dem Grundstück angelegt werden oder direkt daneben, höchstens 100 Meter entfernt und erreichbar ohne eine Straße zu überqueren. Dadurch sollen Kinder gefahrlos von ihrer Wohnung zum Spielplatz und zurück kommen. Eltern können ihre Kinder außerdem im Blick behalten, wenn sie in der Wohnung sind.
„Das ist eine gute Ergänzung zu öffentlichen Spielplätzen“, findet Sarah Gentilini vom Fachbereich Kinder-Jugend-Familie. Die meisten öffentlichen Spielplätze sind für Kinder ab sechs Jahren gestaltet. Kleinkinder haben aber andere Bedürfnisse und müssen mehr von ihren Eltern beaufsichtigt werden.
Nuray Sülü alias Kinderanwältin Bibi Buntstrumpf sagt: „Die Spielplatzsatzung sensibilisiert Bauträger, bei der Planung von Gebäuden einen Blick für die Kinder zu haben. Ein Spielplatz hat für Kinder eine andere Bedeutung als im eigenen Garten zu spielen. Auf einem Spielplatz haben sie soziale Kontakte und lernen Sozialverhalten.“
Die Spielflächen sollen mindestens 40 Quadratmeter groß sein, bei mehr als vier Wohnungen im Gebäude kommen pro Wohnung fünf Quadratmeter dazu. Größere Flächen können auch geteilt werden, jede muss aber mindestens 30 Quadratmeter messen. Ein Teil der Spielfläche muss aus einem Sandkasten oder Erde zum Spielen bestehen. Bei größeren Flächen ab 100 Quadratmetern gehören auch noch eine Sitzmöglichkeit, ein Erdhügel und ein Spielgerät dazu.
Die Eigentümer müssen den Spielplatz so lange pflegen und erhalten, wie Kleinkinder im Haus leben. Dazu gehört auch, regelmäßig den Sand zu wechseln. Wurden Häuser bereits ohne Spielplatz errichtet, kann verlangt werden, dass nachträglich einer angelegt wird, wenn Kleinkinder im Haus sind, für deren Schutz und Gesundheit eine Spielmöglichkeit auf dem Gelände nötig ist – allerdings nur, wenn das Grundstück auch groß genug dafür ist. Dabei können die Vorgaben auch den örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Die städtischen Fachbereiche Stadtgrün und Kinder, Jugend, Familie beraten Bauherren gerne, wie Spielflächen gestaltet werden können.
Quelle: Stadt Herne
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