Änderung der Gebührensatzung notwendig

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Nach stabilen Abfallgebühren in den Jahren 2018, 2019 und 2020 ist eine Änderung der Gebührensatzung für das Jahr 2021 notwendig, so Horst Tschöke, Vorstand von Entsorgung Herne.

Mehrere Faktoren beeinflussen die Entwicklung der Abfall- und Straßenreinigungsgebühren. Zu nennen sind u.a. gestiegene Entsorgungskosten durch ein höheres Abfallaufkommen, die Erhöhung verschiedener Entsorgungspreise, der Rückgang von Erlösen bei Wertstoffen und gestiegene Personalkosten wie auch die Treibstoffkostenentwicklung.

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Investition in eine klimafreundliche Zukunft

Auswirkung auf die Gebührenentwicklung hat außerdem das strategische Ziel von Entsorgung Herne zur sukzessiven Umrüstung des Fuhrparks auf alternative, emissionsfreie Antriebssysteme. Neben reinen Elektroantrieben in unterschiedlichen Bereichen reiht sich die geplante Anschaffung von Abfallsammelfahrzeuge mit Wasserstoff gespeisten Brennstoffzellen nahtlos in die von Entsorgung Herne verfolgten Ziele für den Klima- und Ressourcenschutz ein. Damit leistet das Unternehmen einen wichtigen Beitrag für die umfassende Gesamtstrategie der Stadt Herne für eine nachhaltige und emissionsarme Mobilität in unserer Stadt.

 

Veränderungen bei den Abfallgebühren

Die Jahresgebühren für die Restmülltonnen steigen 2021 im Vergleich zu den Gebühren der letzten drei Jahre

  • 80l Restmülltonne, wöchentliche Leerung:
    2018,2019,2020: 236,37€/a
    2021:      253,98€/a
    Das ist eine Erhöhung Jahr um 17,61 € für das ganze Jahr oder 1,47 € pro Monat bzw. 0,34 € pro Leerung
  • 80l Restmülltonne, 14tägliche        Leerung
    2018,2019,2020:            154,09€/a
    2021:      165,94€/a

Das ist eine Erhöhung um 11,85 € für das ganze Jahr oder 0,99 € pro Monat bzw. 0,45 € pro Leerung

  • 80l Biotonne,        14tägliche        Leerung
    2018,2029,2020:         29,53€/a
    2021:  31,56€/a

Das ist eine Erhöhung um 2,03 € im Jahr oder 0,17 € pro Monat bzw. 0,08 € pro Leerung

Prozentual bedeutet das eine Erhöhung um rund 7,5% im Restmüllbereich und für die Biomülltonnen um etwa 6,8%. Die Änderung der Abfallgebührensatzung tritt Anfang Januar 2021 in Kraft.

  

Veränderung bei den Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren

Straßenreinigung

  • Steigerung der Jahresgebühr um 0,28 € je Meter Grundstücksseite bei einmaliger wöchentlicher Reinigung.
  • Dies entspricht einer Erhöhung um ca. 5,73 %
  • Vergleich: 2020 = 4,89€   2021 = 5,17%
  • Mehrbelastung für einen Grundstückseigentümer mit einer Veranlagung von 20 Frontmetern: 5,60 € /a oder 47 Cent im Monat

Winterdienst:

Die Winterdienstgebühren verringern sich gegenüber 2020 um 0,01€ je zu „behandelndem“ Meter.

  • Dies entspricht einer Reduzierung von 2.27 %
  • Vergleich: 2020 = 0,44€   2021 = 0,43€
  • Die Reduzierung beträgt bei 20 Frontmetern 0,20€/a

 

Die Neufassung der Gebührensatzung Straßenreinigung / Winterdienst tritt Anfang Januar 2021 in Kraft

Horst Tschöke: Unter Berücksichtigung aller Faktoren, die zu Kostensteigerungen führen, und ohne Entlastung in anderen Kostenbereichen, ist diese Gebührenerhöhung im 4. Jahr angemessen. Unser Ziel ist und bleibt eine günstige Gebührenstruktur in unserer Stadt, die sich an den Aufgaben orientiert und dem wachsenden Verständnis zum Klima- und Ressourcenschutz Rechnung trägt.

 

Quelle: Entsorgung Herne

Foto: pixabay