Neue Anmeldung an den Grundschulen

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Zum Schuljahr 2021/2022 werden die Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 1. Oktober 2014 bis einschließlich 30. September 2015 geboren sind. Kinder, die nach dem genannten Zeitraum geboren sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit); sie werden mit der Aufnahme schulpflichtig. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.

Hinweise zur Schulanmeldung des Kindes:

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Alle am 1. August 2021 schulpflichtig werdenden Kinder sind in der Zeit von Montag, 28. September 2020, bis Freitag, 2. Oktober 2020, im Dienstzimmer der Schulleitenden der gewünschten Gemeinschaftsgrundschule oder an der Katholischen Grundschule an der Bergstraße anzumelden. Bisher zurückgestellte Kinder müssen erneut angemeldet werden.

Anmeldezeiten:

Montag, 28. September 2020 8.30 bis 10.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr (insbesondere für Berufstätige)

Dienstag, 29. September 2020 8.30 bis 10.30. Uhr

Mittwoch, 30. September 2020 8.30 bis 10.30 Uhr

Donnerstag, 1. Oktober 2020 8.30 bis 10.30 Uhr

Freitag, 2. Oktober 2020 8.30 bis 10.30 Uhr

Jedes Kind hat Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart (also Gemeinschaftsgrundschule oder katholische Bekenntnisschule), jedoch nur innerhalb der vom Schulträger (also der Stadt Herne) festgelegten Aufnahmekapazität und der rechtlichen Vorgaben zur Klassenbildung.