Verkehrsunfall: Schwer verletzt
Schwere Verletzungen hat ein Fußgänger (58, aus Herne) am 16. Juni bei einem Verkehrsunfall erlitten. Er wurde von einem Lkw erfasst. Ein 62-jähriger Lkw-Fahrer aus Stadtlohn war gegen 10 Uhr auf der Mont-Cenis-Straße unterwegs und wollte nach aktuellen Erkenntnissen an der Kreuzung zur Herman-Löns-Straße nach rechts in diese einbiegen. Zeitgleich überquerte der 58-jährige Herner zu Fuß die Herman-Löns-Straße an der dortigen Ampel. Der Fußgänger wurde mit der linken Fahrzeugfront von dem Lkw erfasst, wodurch der Mann stürzte. Nach Zeugenangaben geriet er mit den Beinen unter die Reifen des Lkws. Der 58-Jährige wurde schwer verletzt in ein Krankenhaus gebracht, wo er zur stationären Behandlung verblieb.
Mopedfahrer gestürzt
Ein Mopedfahrer ist bei einem Alleinunfall in Wanne-Eickel am 18. Juni schwer verletzt worden. Der 43-jährige Herner befuhr mit seinem Moped die Rathausstraße in Richtung Hauptbahnhof. Auf Höhe der Claudiusstraße bremste er nach aktuellem Kenntnisstand verkehrsbedingt ab und kam dadurch ins Rutschen. Der Mann stürzte und wurde dadurch verletzt und kam mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus.
Auf frischer Tat: Einbrecher festgenommen
In der Nacht des 23. Juni erhielten Polizeibeamte der Wache Herne gegen 1.50 Uhr einen Einsatz zu einem Getränkemarkt an der Juliastraße 27. Dort sollten unbekannte Kriminelle gerade in den Markt einbrechen. Vor Ort konnten die zeitnah eintreffenden Beamten vier Tatverdächtige (14/18/22/22) aus Herne und Essen vorläufig festnehmen. Diese hatten bereits eine Fensterscheibe eingeschlagen. Die Ermittlungen dauern an.
Führerscheinlos: 24-Jähriger kann Autofahren nicht lassen
Ein 24-Jähriger, gegen den bereits wegen zahlreicher Fahrten ohne Führerschein ermittelt wird, kann das Autofahren nicht lassen. So fiel der Hiddenhausener kürzlich auch im Mühlenkreis (Minden-Lübbecke) auf. Hier lenkte er im Raum Hüllhorst innerhalb einer Stunde mindestens zweimal den Mercedes eines Mannes aus dem Bereich Herne. Dies wurde von mehreren Zeugen, unter anderem einer hiesigen Polizistin in ihrer Freizeit, beobachtet und der Dienststelle gemeldet. Es wurden weitere Strafanzeigen gefertigt.
Bundespolizei warnt vor Sprüngen in Kanäle
Aktuell schnellen die Temperaturen nach oben man sehnt sich nach einer Abkühlung im kühlen Nass. Als „Alternative“ zum Schwimmbad entscheidet sich mancher vielleicht, von Eisenbahnbrücken, zum Beispiel in den Rhein-Herne-Kanal, zu springen. Das ist nicht nur lebensgefährlich, sondern auch verboten. Gerade beim Sprung von Eisenbahnbrücken kann der Aufenthalt in den Gleisanlagen auf der Brücke tödlich sein. Moderne Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung erst sehr spät wahrgenommen werden. Zusätzlich entsteht beim Klettern auf Brückenträgern, Masten und Schutzeinrichtungen eine lebensgefährliche Nähe zum Oberleitungsnetz der Eisenbahn. Beim Sprung von der Brücke ins kühle Nass kann man zudem leicht Gegenstände übersehen, welche im Wasser, gerade im Bereich von Brücken treiben. Die Bundespolizei weist daraufhin hin, dass, wenn Züge auf Grund von Personen im Gleisbereich eine Schnellbremsung einleiten müssen, der Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr erfüllt sein kann. Freiheitsstrafe und Bußgelder bis zu 900 Euro drohen.