Herne zählt seit Freitag, 4. Juni, zu den Städten in NRW der Inzidenzstufe 2 (7-Tage-Inzidenz stabil zwischen 50 und 35,1). Daraus ergeben sich weitere Lockerungen nach der Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Zum Beispiel:
– Treffen: Treffen im öffentlichen Raum ohne Begrenzung für Angehörige aus drei Haushalten erlaubt. Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für zehn Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten erlaubt.
– Kultur: Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 500 Personen möglich, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen. Nicht berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit Gesang/Blasinstrumenten kann mit bis zu 20 Personen stattfinden, wenn ein negativer Test vorliegt. Museen usw. können ohne Terminvergabe öffnen.
– Sport: Außen ist Kontaktsport mit bis zu 25 Personen erlaubt sowie kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung. Innen ist kontaktfreier Sport (einschl. Fitnessstudios) ohne Personenbegrenzung möglich. Innen ist Kontaktsport mit Kontaktverfolgung und negativen Tests für bis zu 12 Personen erlaubt. Außen sind bis zu 1000 Zuschauer (max. 33 Prozent der Kapazität) ohne vorherigen Test erlaubt. Innen sind bis zu 500 Zuschauer möglich, wenn negative Tests, ein Sitzplan und eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen.
– Gastronomie: Die Außengastronomie ist ohne negative Tests erlaubt. Die Innengastronomie darf geöffnet werden, wenn negative Tests vorliegen und eine Platzpflicht gegeben ist. Kantinen dürfen geöffnet werden. Für Betriebsangehörige auch ohne vorherigen Test.
– Bäder: Die Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit negativen Tests und Personenbegrenzung ist erlaubt. Bei der Herner Bädergesellschaft sind die Vorbereitungen für die Wiederaufnahme des Badebetriebs weit fortgeschritten: Der Südpool wird am Dienstag,15. Juni, wieder öffnen. Das umfasst das Frei- und Hallenbad inklusive der Liegewiesen. Im Wananas beginnt am heutigen Montag 7. Juni, zunächst der Kursbetrieb im Kursbecken. Für den öffentlichen Badebetrieb ist eine Wiederaufnahme am 1. Juli vorgesehen. Für den selben Tag ist auch die Wiedereröffnung des Lago geplant.
– Private Veranstaltungen ohne Partys: Private Veranstaltungen sind außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen möglich. Voraussetzung sind negative Tests.
– Einzelhandel: Die Kundenbegrenzung reduziert sich auf eine Person pro 10 qm.
– Hotels: Die volle gastronomische Versorgung für private Gäste ist erlaubt.
Das Land NRW informiert auf der folgenden Seite über die geltenden Regelungen je Inzidenzstufe:
https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw
In Herne laufen zwei Allgemeinverfügungen aus. Damit endete am Samstag, 5. Juni, die von der Stadt Herne angeordnete strenge Maskenpflicht in den Fußgängerzonen. Laut Coronaschutzverordnung des Landes NRW ist jedoch im Umfeld von Geschäften (beispielsweise bei Warteschlangen) nach wie vor eine Maske zu tragen. Im Umfeld des Impfzentrums (Sporthalle am Revierpark Gysenberg) bleibt die Maskenpflicht bestehen. Die Picknickverbote im Revierpark Gysenberg und an der Künstlerzeche laufen ebenfalls aus und gelten somit ab dem 5. Juni nicht mehr. Die Stadt Herne ist den Bürger sehr dankbar für die zu beobachtende große Disziplin und das Verständnis, das sie in den vergangenen Wochen und Monaten gezeigt haben.
Ab dem heutigen Montag, 7. Juni, wechseln die Kitas nun auch wieder in den Regelbetreib mit voller Stundenzahl bei der Betreuung.
Die Stadt Herne zieht eine ausgesprochen positive Bilanz der Sonderimpfaktion an Fronleichnam, 3. Juni, 680 Personen konnten in der mobilen Impfstation, die aus sechs Bussen der HCR bestand, mit dem Vakzin von Johnson und Johnson geimpft werden. Bei diesem Impfstoff ist nur eine Injektion erforderlich.
Quelle: Stadt Herne
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