Die Stadt Herne passt ihr Vorgehen an die Omikron-Welle an – aktuelle Regelungen

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Die Stadt Herne passt ihr Vorgehen weiter den aktuellen Anforderungen durch die Omikron-Welle und den deutschlandweit steigenden Inzidenzen an. Auch in Herne ist die Omikron-Welle bereits angekommen und der Krisenstab rechnet mit weiterhin steigenden Inzidenzen. Dennoch ist die Lage in Herne noch kein Grund zur Besorgnis. Zwar haben die Herner Krankenhäuser mehr Patientinnen und Patienten, aber es gibt noch ausreichend freie Betten, sowohl auf den Normalstationen, als auch auf den Intensivstationen.
Das Gesundheitsamt verfolgt trotz der sehr hohen Anzahl von Infektionen nach wie vor die Kontakte von Infizierten nach. Allerdings liegt der Schwerpunkt auf den besonders schützenswerten Einrichtungen wie Kitas, Schulen und Senioreneinrichtungen. Um das Gesundheitsamt bei seiner wichtigen Aufgabe zu unterstützen, bleiben Bürgerinnen und Bürger bei einem positiven Testergebnis eigenverantwortlich in Quarantäne, auch wenn der Bescheid des Gesundheitsamts noch nicht eingetroffen ist. Sie bekommen vom Gesundheitsamt eine entsprechende Absonderungsverfügung auf jeden Fall zugeschickt.
Alle Bürger können mithelfen, Infektionen zu verhindern, indem sie sich sehr genau an die Abstands- und Hygieneregeln halten sowie regelmäßig lüften.
Neue Corona-Schutz-Verordnung
Das Land NRW hat eine neue Corona-Schutz-Verordnung erlassen. Unter anderem gilt ab Donnerstag, 13. Januar 2022, wieder eine Maskenpflicht beim Anstehen auf Wochenmärkten und vor Geschäften. Im Einzelhandel und im Öffentlichen Nahverkehr müssen medizinische Masken getragen werden, es werden aber FFP2-Masken empfohlen.
Außerdem beinhaltet die Verordnung eine Obergrenze für die Zuschauerzahlen bei Kultur- und Sportveranstaltungen.
Sport
Der Stadtsportbund hat die Herner Vereine bereits informiert. Im Amateursport gilt für Sportler beim gemeinsamen Sport draußen 2G. In Innenräumen gilt 2G+. Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre erfüllen wegen der verpflichtenden Schultestungen die Voraus-setzungen. Personen ab 16 Jahren müssen genesen oder vollständig geimpft sein. Eine Ausnahme gilt für Personen, die zwar schon ihre erste Impfung erhalten haben, aber noch auf die zweite Impfung warten. Sie können mit einem aktuellen negativen PCR-Test am Training und Spielbetrieb teilnehmen. Für Zuschauerinnen und Zuschauer von Sportveranstaltungen gilt die 2G-Regel. Der HEV kann vor 750 Zuschauern spielen, sofern diese 2G einhalten und medizinische Masken tragen.
Kultur
Bei ihren eigenen Kulturveranstaltungen setzt die Stadt Herne sowohl auf 2G als auch zusätzlich auf Abstände und Maskenpflicht. Damit geht sie über die Mindestanforderungen hinaus.
Friseurbesuche
Bei Friseurbesuchen müssen Mitarbeitende und Kunden eine medizinische Maske tragen, wenn in dem Geschäft 2 G eingehalten wird. Wird nur 3 G verlangt, müssen Mitarbeitende und Kunden FFP2-Masken tragen.
Alle Regelungen stellt das Land NRW auf seiner Internetseite unter https://www.land.nrw/corona zur Verfügung.
Impfangebote nutzen
Die Stadt Herne weist noch einmal darauf hin, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten und nach Möglichkeit die Impfangebote zu nutzen, um sich vor dem Virus zu schützen.
Ab dem 16. März 2022 gilt die Impfpflicht für Pflegepersonal. Die Stadt Herne ist verpflichtet, die Einhaltung dieser Vorschrift zu überprüfen. Deswegen weist die Stadt Herne noch einmal auf die kostenlosen Impfangebote hin, die für alle Bürgerinnen und Bürger ab 11 Jahren angeboten werden. Ab 12 Jahren ist auch eine Booster-Impfung möglich. Mit dieser Booster-Impfung gilt die 2G-Plus-Regel als erfüllt. Das bedeutet, dass zum Beispiel beim Restaurant-Besuch oder im Fitnessstudio kein aktueller Negativtest vorgelegt werden muss. Die aktuellen Impftermine werden auf www.herne.de/corona veröffentlicht.

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