Corona: Aktuelle Quarantäneregeln in Herne

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Seit dem 11. September 2021 gelten in Nordrhein-Westfalen neue Quarantäneregelungen. Demnach beschränkt sich die Anordnung von Quarantänemaßnahmen in Kindertageseinrichtungen und im schulischen Kontext im Wesentlichen nur auf die nachweislich infizierte Person.
Gegenüber Kontaktpersonen werden nur noch dann Quarantänemaßnahmen angeordnet, wenn Zweifel an der Einhaltung der allgemeinen Hygienemaßnahmen bestehen bzw. diese nicht eingehalten worden sind. In Ausnahmefällen kann beispielweise im Rahmen eines nachweislichen Ausbruchsgeschehens in einer Klasse/Gruppe auch gegenüber einer größeren Gruppe eine Quarantäne angeordnet werden.
Darüber hinaus erfolgt für alle anderen Kontaktpersonen in Anlehnung an die geänderten Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes zur Dauer der Quarantäne ebenfalls eine Änderung der Quarantänezeiträume.
Die Dauer der Quarantäne für Kontaktpersonen reduziert sich somit von bisher 14 Tagen auf nunmehr zehn Tage. Diese zehntägige Quarantäne kann darüber hinaus durch Testungen verkürzt werden.
Quarantäne für Kontaktpersonen endet vorzeitig
Die Stadt Herne wendet die neuen Regelungen auch bei allen aktuellen Quarantänefällen an. Hierdurch kann die bestehende Quarantäne von Kontaktpersonen vorzeitig beendet werden.
Konkret bedeutet dies, dass alle Personen, bei denen die Quarantäne vor dem 4. September begonnen hat, die häusliche Absonderung spätestens mit Ablauf des 13. September 2021 ohne abschließenden Test beenden konnten.

Für alle Personen, bei denen der Beginn der Quarantäne heute mindestens sieben Tage zurückliegt, kann die Quarantäne durch ein negatives Ergebnis eines Antigenschnelltestes beendet werden.
Bei Personen, die sich seit mindestens fünf Tagen in Quarantäne befinden kann die Quarantäne durch ein negatives Ergebnis eines in einem Labor ausgewerteten PCR-Tests vorzeitig beendet werden. Bis zum Erhalt des Testergebnisses ist die Quarantäne allerdings fortzusetzen.
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich für die Durchführung einer PCR-Testung an eine niedergelassene Arztpraxis zu wenden und
in der Praxis darüber zu informieren, dass sie als Kontaktperson unter Quarantäne stehen. Personen, die aufgrund gesetzlicher Regelungen mindestens zwei Mal pro Woche an Testungen auf eine Infektion mit dem Coronavirus teilnehmen – zum Beispiel Schülerinnen und Schüler- können statt mit einem PCR-Test am fünften Tag der Quarantäne auch mit einem Antigenschnelltest getestet werden.
Die Quarantäne endet in allen Fällen erst dann, wenn das jeweilige Testergebnis an das Gesundheitsamt übermittelt worden ist. Die Stadt Herne hat hierfür ein Meldeformular auf ihrer Internetseite eingerichtet.
Die Stadt Herne bittet um Verständnis dafür, dass wegen der vielen Nachfragen nicht alle in Quarantäne befindlichen Personen im Einzelfall über die neuen Quarantäneregelungen aufgeklärt werden können. Foto: Stadt Herne

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