Anmeldung von Alters- und Ehejubiläen

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Wer Ehejubilare mit einer Ehrung durch die Stadt Herne überraschen möchte, sollte die Ehejubiläen ab der „Goldenen Hochzeit“ mindestens sechs Wochen vor dem Ehrentag, unter Vorlage des Familienbuches, anmelden. Die Anmeldungen werden in den folgenden städtischen Dienststellen entgegengenommen: Büro Oberbürgermeister (Bürgerschaftliche Gremien, Haushalt, Veranstaltungen), Herner Rathaus, Zimmer 403 (3. OG) Fachbereich Bürgerdienste, Friedrich-Ebert-Platz 5, Fachbereich Bürgerdienste, Wanner Rathaus, Zimmer 6 und 8. Eine persönliche Anmeldung durch die Eheleute ist nicht erforderlich. Die Anmeldung kann ebenso durch Verwandte, Freunde oder Bekannte erfolgen. Das Büro Oberbürgermeister weist darauf hin, dass die Altersjubiläen (ab dem 90. Geburtstag) nicht persönlich angemeldet werden müssen, da die Daten aus der Meldedatei zur Verfügung stehen.

Die Altersjubilare erhalten ein Glückwunschschreiben des Oberbürgermeisters. Zum 90. und 95. Geburtstag werden die Glückwünsche des Oberbürgermeisters durch die jeweiligen Bezirksbürgermeister oder ihre Vertreterinnen und Vertreter übermittelt. Eine persönliche Gratulation durch den Oberbürgermeister oder seine Vertreterinnen und Vertreter erfolgt auf Wunsch ab dem 100. Geburtstag und zu den Ehejubiläen. Derzeit erfolgen jedoch coronabedingt alle Gratulationen bis auf weiteres durch Boten der Stadt Herne unter Einhaltung der erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen.

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Quelle: Stadt Herne

Foto: pixabay