Polizei: Wohnungsraub und „getuntes Donnergrollen“

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Polizei sucht Zeugen nach Wohnungsraub

Nach einem Raub in einer Wohnung in Wanne-Eickel ermittelt die Kriminalpolizei. Es werden Zeugen gesucht. Der Vorfall hat sich am 3. Mai zugetragen. Gegen 14.10 Uhr schellte ein bislang unbekannter Mann an der Haustür einer 82-jährigen Anwohnerin der Richard-Wagner-Straße. Als die Seniorin öffnete, schubste der Täter sie unvermittelt in die Wohnung, wodurch die betagte Frau stürzte und sich leichte Verletzungen zuzog. Der Täter durchsuchte die Wohnung und flüchtete schließlich. Er erbeutete Schmuck.

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So wird der Mann beschrieben: ca. 170 cm groß, „normale“ Statur, dunkle Kopfbedeckung/Kappe, blauer Mundschutz, dunkle Jacke und Hose, weiße Einmalhandschuhe. Laut Zeugenbeschreibung sprach er womöglich mit „polnischem Dialekt“. Die Seniorin suchte später selbstständig einen Arzt auf. Hinweise unter Tel. 0234/909-4135.

 

„Donnergrollen“ ruft die Polizei auf den Plan

Ein vermeintliches Gewitter überraschte am 3. Mai gegen 16 Uhr Beamte der Verkehrsdienstgruppe 1 auf ihrer Streifenfahrt durch Herne-Sodingen. Da es jedoch weder blitzte noch regnete, musste das Donnergrollen anderswo herrühren …

Rasch identifizierten die Polizisten einen Sportwagen als Verursacher des Lärms. Sie stoppten das Auto und überprüften den Fahrer sowie sein Fahrzeug. Offensichtlich war die Auspuffanlage des Wagens manipuliert und der Schalldämpfer entfernt worden. Zudem stießen Fahrzeugteile der Auspuffanlage gegen Fahrbahnerhöhungen, die zur Verkehrsberuhigung dienen. Hintergrund ist wohl ein nicht genehmigtes Fahrwerk.

Der 25-jährige Fahrer aus Herne zeigte sich hinsichtlich der Überprüfung seines rund 300 PS starken Fahrzeugs wenig erfreut. Zur Begutachtung wurde sein Wagen schließlich abgeschleppt. Ein Vortest mittels Schallpegelmessgerät zeigte einen Wert von 105 Dezibel im Stand. Erlaubt sind lediglich 80. Als Spitzenwert wurden 120 Dezibel gemessen – ein Wert, den etwa ein Chinaböller erreicht, ein Presslufthammer oder eben Donnergrollen.

Ein Sachverständiger wird untersuchen, welche baulichen Veränderungen verbotswidrig vorgenommen wurden und ein Gutachten erstellen. Es folgt eine Mitteilung an die Straßenverkehrsbehörde, die die generelle Eignung des Fahrers zum Führen von Kraftfahrzeugen überprüfen soll.

Als die Polizeibeamten nach Abschluss der Maßnahmen die Örtlichkeit verließen, kam es aus der Nachbarschaft zu leisem Beifall (ca. 30 Dezibel). Mehrere Anwohner hatten sich zuvor bei der Polizei über den Lärm in dem dicht bebauten Wohngebiet beschwert. Den Fahrer erwartet eine Geldbuße. Die Kosten für das Verfahren werden ihm ebenfalls auferlegt.

 

Quelle: Polizei

Symbolfoto: pixabay