Digitale Ausstattung sollte einmalige Leistung in der Grundsicherung werden

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Die beiden Arbeitsloseneinrichtungen der Stadt, Arbeitslosenzentrum Herne e. V. und Zeppelin-Zentrum, fordern die digitale Teilhabe als Bestandteil des soziokulturellen Existenzminimums: die digitale Ausstattung soll einmalige Leistung in der Grundsicherung werden.

Die Digitalisierung habe das gesellschaftliche Leben zutiefst verändert. Gerade in der Pandemie bekommen Digitalisierungsprozesse noch einmal eine besondere Bedeutung. „Wer Zugang zum digitalen Netz hat, für den eröffnen sich auch in der Covid-Krise unzählige Möglichkeiten der Kommunikation und der Lebensbewältigung, angefangen bei Chat-Gruppen über Online-Shopping, Lieferservices bis hin zum Fitnesstraining und nicht zuletzt der Beschaffung eines Impftermins. Für diejenigen, die nicht über diese Möglichkeiten verfügen, stellt sich der gesellschaftliche Ausschluss noch gravierender dar“, schreibt Franz-Josef Strzalka in einer Stellungnahme: „Computer oder Tablet und  Internetanschluss müssen inzwischen als Teil des soziokulturellen Existenzminimums verstanden werden.“

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Digitale Hardware und Internet seien eine Voraussetzung für den Zugang zu Informationen und Beratung, für Bildungs- und Berufschancen, für soziale und kulturelle Teilhabe und für politische Partizipation sowie für gesellschaftliches Engagement. „Gerade Menschen, die von Armut betroffenen sind, verfügen nur in seltenen Fällen über eine entsprechende technische Ausstattung.“

Ein kleiner Schritt in Richtung digitale Teilhabe sei, dass die Jobcenter seit Februar diesen Jahres angehalten sind, für das Homeschooling notwendige Laptops für arme Schülerinnen und Schüler unter bestimmten Voraussetzungen zu finanzieren. „Das löst das Problem des Ausschlusses armer Bevölkerungsteile vom digitalen Raum aber nicht in seiner Breite“, so Strzalka. Für den „Kauf und die Reparatur von Festnetz- und Mobiltelefonen sowie anderer Kommunikationsgeräte“ seien aktuell lediglich 2,96 Euro im Regelsatz enthalten.

Die beiden Arbeitsloseneinrichtungen der Stadt, Arbeitslosenzentrum Herne e.V. und Zeppelin-Zentrum, schließen sich deshalb der Forderung der Paritätischen an, die notwendige digitale Ausstattung als einmalige Leistung in die Grundsicherung einzuführen. „Die Regelsätze sind auf ein bedarfsgerechtes, armutsfestes Niveau anzuheben, das auch laufende Verbrauchsausgaben zur Sicherstellung digitaler Teilhabe angemessen berücksichtigt.“

 

Quelle: ALZ

Symbolfoto: pixabay