Corona: Einkauf weiter möglich

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Seit Montag gilt die neue Corona-Schutzverordnung. Hiermit hat das Land NRW auch die sogenannte Corona-Notbremse als neues Instrument eingeführt. Die Notbremse tritt dort in Kraft, wo die 7-Tage-Inzidenz an drei Tagen in Folge über dem Wert von 100 liegt. In Herne kommt es für den Einzelhandel und die Anbieter weiterer Dienstleistungen dennoch nicht zu weiteren Einschränkungen. Die Corona-Notbremse wird für Herne ausgesetzt.

So können beispielsweise Einzelhändler ihren Kunden auch weiterhin Termine per „Click & Meet“ anbieten. Voraussetzung dafür ist das negative Ergebnis aus einem tagesaktuellen, von einer zugelassenen Teststelle bestätigten Schnell- oder Selbsttest. Voraussetzung für diese Vorgehensweise ist das ausreichende und flächendeckende Angebot zur Vornahme kostenloser Bürgertestungen. Diese Voraussetzungen liegen im Stadtgebiet Herne vor. Es sind 39 über das Stadtgebiet verteilte Teststellen vorhanden, die durch Hilfsorganisationen und Anbieter medizinischer Dienstleistungen betrieben werden. Eine entsprechende Liste ist auf der Homepage der Stadt Herne zu finden.

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Der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien und ähnlichen Einrichtungen ist mit vorheriger Terminbuchung und bei sichergestellter Rückverfolgbarkeit zulässig. Das gilt auch für die Stadtbibliothek, das Schloss Strünkede und das Stadtarchiv. Voraussetzung für den Besuch und die Nutzung der Angebote ist das oben beschriebene Verfahren der Testung.

Liegt der oben beschriebene negative Test vor, können weiterhin höchstens 20 Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen auf Sportanlagen unter freiem Himmel Sport treiben. Liegt der entsprechende Test nicht vor, ist die zulässige Gruppengröße auf höchstens zehn Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen erlaubt.

Noch in ablaufenden Woche werden Personen ab 79 Jahren mit einem Schreiben über die Impfung informiert. Impftermine können ab Dienstag, 6. April, über die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe vereinbart werden. Ab dem 8. April soll mit dem Impfen begonnen werden. Das Impfangebot umfasst dann auch die Ehepartner unabhängig von deren Geburtsjahr. Das Herner Impfzentrum wird über die Ostertage an allen Tagen geöffnet bleiben und Impfungen vornehmen. Um mögliche Impfreste bestmöglich an berechtigte Personen verimpfen zu können, wird kurzfristig an einer Software-Lösung gearbeitet. Wenn sich abzeichnet, dass am Ende eines Tages Impfstoff übrig bleibt, würden die entsprechenden Personen informiert. Die Hausärzte werden am kommenden Dienstag, 6. April, in Herne pünktlich mit den Impfungen starten. Insbesondere Personen mit Vorerkrankungen sollen hier zu Beginn geimpft werden.

Gerade vor den Ostertagen appelliert die Stadt Herne weiterhin, Kontakte zu reduzieren und die Abstandsregeln einzuhalten. Seit Mittwoch gilt wieder eine Maskenpflicht in Teilen des Gysenbergs und rund um das Impfzentrum. Gleiches gilt auch für den Bereich rund um die Künstlerzeche. Die Maskenpflicht gilt bis zum 18. April. Die Testungen nehmen insgesamt zu, dadurch werden möglicherweise auch die Fallzahlen steigen. Aktuell gibt es keine Einrichtung mit einem größeren Infektionsgeschehen. Treffen im öffentlichen Raum sind mit höchstens einer Person aus einem anderen Hausstand möglich, Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Paare, unabhängig von den Wohnverhältnissen, gelten als ein Hausstand. Eine Ausnahme gibt es über die Ostertage bis zum 5. April: hier dürfen sich zwei Hausstände mit insgesamt maximal fünf Personen treffen, Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt.

Einschränkungen gibt es bei den Trauungen. Der Krisenstab hat hier eine Verringerung der Gästezahlen beschlossen. Trauungen im Rathaus Herne sind ab sofort neben dem Hochzeitspaar nur noch mit einem weiteren Gast möglich (bisher: Hochzeitspaar plus vier Gäste). Im Parkhotel dürfen neben dem Brautpaar sieben weitere Gäste bei der Trauung anwesend sein (bisher: Hochzeitspaar plus zwölf Gäste). Der Trausaal im Rathaus Wanne und das Kaminzimmer im Schloss Strünkede stehen weiterhin nicht zur Verfügung.

 

Quelle: Stadt Herne

Foto: pixabay