Corona: Geschäfte unter Vorgaben wieder geöffnet

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In seiner Sitzung am Montag, 8. März, hat sich der Krisenstab der Stadt Herne mit der gegenwärtigen Corona-Lage befasst. Da die 7-Tages-Inzidenz für das Land NRW unter 100 liegt, werden auch in Herne – wie in der Coronaschutzverordnung des Landes NRW geregelt – seit Montag wieder bestimmte Dienstleistungen angeboten und Geschäfte bedienen Kunden unter Beachtung der Vorgaben aus der Verordnung. Auch für den Kultur- und Sportbereich treten Lockerungen in Kraft, dies hat der Krisenstab beschlossen. Gleichwohl werden angesichts der lokalen Inzidenz, die tagesaktuell knapp über 100 liegt, die Lockerungen mit Augenmaß vorgenommen.

Schnelltests: Nach einer Entscheidung der Bundesregierung haben Bürgerinnen und Bürger seit dieser Woche Anspruch auf einen kostenlosen Corona-Schnelltest pro Woche. Die Schnelltests stellt der Bund den Stellen zur Verfügung, die diese Tests anbieten möchten. Bislang sind dies beispielsweise Apotheken und Ärzte. Die Stadt Herne steht im Austausch mit Einrichtungen, die als größere Teststationen in Frage kommen. Sobald sich dies konkretisiert, wird die Stadt Herne darüber informieren.

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Kultur: Die Stadtbibliothek öffnet ihre beiden Standorte in Herne-Mitte und Wanne ab Donnerstag, 11. März, für den Ausleihbetreib. Die Präsenzbereiche und die Computerarbeitsplätze bleiben geschlossen. Die Junior-Fahrbibliothek wird ab sofort zur Abholung von vorbestellten Medien wieder ihre Haltestellen anfahren. In der Musikschule darf wieder Einzelunterricht angeboten werden. Die Unterrichtsangebote der Musikschule für Gruppen bis zu fünf Personen bleiben zunächst ausgesetzt. Über weitere Unterrichtsformen wird der Krisenstab beraten. Im Stadtarchiv kann nach vorheriger Anmeldung der Lesesaal wieder für maximal zwei Personen gleichzeitig genutzt werden. Dies gilt ab Dienstag, 9. März. Die Häuser des Emschertal-Museums und der Ausstellungsbereich der Flottmann-Hallen können ab Dienstag, 9. März, nach vorheriger Anmeldung wieder besucht werden.

Sport: Sportvereine, die im Einklang mit der Coronaschutzverordnung ihre Sportplätze für Gruppen von höchstens 20 Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren und bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen nutzen möchten, können dies beim Fachbereich Sport beantragen. Die Vereine müssen für die Nutzung Hygienekonzepte erstellen und Verantwortliche benennen, die die Einhaltung der Regeln kontrollieren. Auf den Sportplätzen darf pro Kind jeweils nur ein Elternteil anwesend sein. Elternteile müssen Masken tragen. Die Umkleideräume bleiben geschlossen, nur WC-Anlagen werden geöffnet. Genutzt werden dürfen die Plätze dann von Montag bis Freitag von 16 bis 19 Uhr und am Samstag von 9 bis 17 Uhr. Am Sonntag bleiben sie weiterhin geschlossen.

Schulen: Die weiterführenden Schulen gehen mit dem 15. März wieder zum Wechselunterreicht über. Das heißt: Die Kinder und Jugendlichen lernen im Wechsel in der Schule und zu Hause. Die Schulen organisieren den Unterrichtsbetrieb wie gewohnt in Eigenregie, stimmen sich jedoch mit der Stadt hierüber ab. Die Impfungen für das Personal von Grund- und Förderschulen sind im Impfzentrum ebenso reibungslos angelaufen wie die für das Kita-Personal.

Jugendarbeit: Die Präsenzangebote der Jugendeinrichtungen in Herne bleiben für diese Woche zunächst ausgesetzt. Die Einrichtungen setzen hier weiterhin auf ihre Online-Angebote.

Die Maskenpflicht in den Fußgängerzonen in Herne-Mitte und Wanne bleibt bestehen. In zwei Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen sind positive Ergebnisse von Schnelltests verzeichnet worden. Die PCR-Tests zur Überprüfung der Ergebnisse der Schnelltests dort sind dort bereits angelaufen. Bei den Schnelltests auf der Großbaustelle, auf der vor einigen Tagen positive Fälle aufgetreten waren, gab es am Montag ausschließlich negative Ergebnisse.