Covid-19: Maskenpflicht wird ausgeweitet

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Die Stadt Herne weist darauf hin, dass sie selbst keine Impftermine auf Anfrage von Bürgern vergibt. Derzeit häufen sich die Anfragen nach Impfungen bei der Stadt. Nach wie vor können Impftermine nur über die Kassenärztliche Vereinigung KVWL vergeben werden. Die Stadt Herne selbst hat keine Terminlisten des Impfzentrums vorliegen. Personen, die unter 80 Jahre alt sind und mit erster Priorität geimpft werden können, werden von der Stadt Herne kontaktiert.

Das Schulamt der Stadt Herne bittet Lehrerinnen und Lehrer ausdrücklich, nicht wegen möglicher Impftermine bei der Stadt Herne anzurufen. Voraussichtlich werden sich die Impfungen für die Gruppe mit Priorität 1 bis in den April ziehen, wenn die Impfstoffe in ähnlichen Mengen wie bisher geliefert werden. Die Impfungen für Lehrkräfte und Mitarbeitende von Kitas haben Priorität zwei und können erst anschließend stattfinden. So ist es per Erlass vorgegeben. Im Übrigen weist die Stadt Herne darauf hin, dass sie selbst oft nur kurzfristig über die Lieferung von Impfstoffen informiert wird. Die von Land und Bund angekündigten schnellen zusätzlichen Lieferungen sind der Stadt noch nicht offiziell mitgeteilt worden.

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Immer wieder bekommt die Stadt Herne auch Anrufe von Risikopatienten, die von ihren Ärzten angeschrieben wurden und sich impfen lassen sollen. Auch hierfür ist die Stadt der falsche Ansprechpartner und kann keine Termine vergeben. Personen, die mit erster Priorität geimpft werden sollen, werden angeschrieben mit Angaben dazu, wann und wo sie Termine vereinbaren können.

In verschiedenen Sozialen Medien wurde fälschlich vermeldet, die Maskenpflicht würde in den Herner Fußgängerzonen nicht mehr gelten. Diese Meldung ist falsch. Die Maskenpflicht gilt weiterhin. Ferner gilt die Maskenpflicht auf allen Herner Spielflächen. Zusätzlich gilt an Wochenenden samstags und sonntags von 11 bis 19 Uhr auf der Wiese im Gysenbergpark und auf den Flächen an der Künstlerzeche am Rhein-Herne-Kanal die Maskenpflicht. Dazu gilt dort an allen Tagen ganztägig ein Picknickverbot. Diese Regelungen gelten zunächst bis zum 7. März. Auch die Anbieter von Imbissen und Eis in Parks und Grünflächen sind verpflichtet, im Umfeld ihrer Verkaufsstände für die Einhaltung der Corona-Schutz-Regeln zu sorgen. Der Kommunale Ordnungsdienst wird die Einhaltung der Regelungen kontrollieren.

An der Eishalle des Gysenbergparks werden für die Wochenenden Parkplätze für Besucher des Impfzentrums reserviert. Kunden des Jobcenters, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, bekommen derzeit kostenfrei Gutscheine für FFP2- oder gleichwertige Masken. Die Gutscheine können in Apotheken kostenfrei eingelöst werden. Außerdem wird das Jobcenter Kunden anschreiben, die sich Masken aus Beständen des Landes NRW abholen können. Dafür werden sie einen festen Termin bekommen, damit sich keine Warteschlangen bilden.

 

Quelle: Stadt Herne

Foto: pixabay